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MÄNNER
16.03.2009

Geldstrafe für 1899 Hoffenheim

Das DFB-Sportgericht hat 1899 Hoffenheim wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Der Dopingbeauftragte Peter Geigle wurde mit einer Geldstrafe von 2500 Euro belegt. Ein Punktabzug wurde nicht verhängt.

"Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen - wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen - vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist. Dieser Fall stellt sich nicht als schwerwiegend dar, so dass ein Punktabzug aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht in Frage kam", begründet DFB-Sportgerichtsvorsitzender Hans E. Lorenz das Urteil.

Hoffenheims Manager Jan Schindelmeiser zeigte sich erleichtert: "Ich glaube, dass es ein salomonisches und kluges Urteil ist. Ich hoffe, dass die Spieler endgültig aus der Schusslinie sind und das Thema beendet ist."

Das Verfahren gegen die Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker, die beim Spiel am 7. Februar in Mönchengladbach verspätet zur Dopingkontrolle erschienen waren, wurde bereits am 6. März mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes eingestellt.

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