Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen
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ATGB der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH für den Erwerb von Einzel- und Dauerkarten

§ 1 Geltungsbereich

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets" genannt) zu Veranstaltungen der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH (im Folgenden „Club" genannt) sowie der Zutritt zum Carl Benz Stadion, Mannheim, bzw. zur Fußballarena, Sinsheim, (nachfolgend beide jeweils „Stadion") unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB") sowie - je nach Spielort - der Stadionordnung des Clubs und der Stadionverordnung der Stadt Mannheim in ihren jeweils gültigen Fassungen, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen werden. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Ticketinhaber („Kunde") die Geltung dieser ATGB. Existieren im Rahmen des Vertrags Dokumente neben einer deutschsprachigen Fassung auch in anderen Sprachen, so ist im Zweifel die deutschsprachige Fassung maßgeblich.

§ 2 Bestellvorgang

  1. Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur beim Club oder den vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
  2. Durch Zusendung der Bestellunterlagen gleich auf welchem Weg (per Post, Fax, E-Mail, Online- Abruf) erhält der Kunde kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines eigenen Angebots. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird dessen Angebot vom Club angenommen.
  3. Einen Anspruch auf Annahme seines Angebots hat der Kunde nicht. Der Club kann das Vertragsangebot daher ohne Angabe von Gründen ablehnen, dem Kunden eine geringere Anzahl Tickets als die bestellte Menge oder Tickets der nächst billigeren Kategorie zuweisen, es sei denn, der Kunde hat schriftlich etwas anderes erklärt.
  4. Mitglieder des TSG 1899 Hoffenheim e.V. können bei der Ticketzuteilung bevorzugt werden.
  5. Werden Tickets weniger als 5 Werktage vor der Veranstaltung bestellt, haftet der Club nur im Rahmen der in diesen ATGB festgelegten Haftungsmaßstäbe dafür, dass der Kunde die Tickets rechtzeitig erhält. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die Tickets auf Gefahr des Kunden auf dessen Namen an der Tageskasse zu hinterlegen. Die Tickets werden dann ausschließlich gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments ausgegeben.

§ 3 Rückgabe und Umtausch

  1. Tickets können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Tickets, die dem Kunden abhanden kommen, oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet.
  2. Eine Rückgabe ist nur möglich bei Spielverlegungen und -absagen. In diesem Fall muss der Kunde die Tickets unverzüglich auf eigene Kosten zurücksenden oder -bringen. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Vorlage der Original-Tickets. Bei Verlust wird dementsprechend kein Ersatz geleistet.
  3. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, die dadurch zustande kommt, dass ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle einer Verlegung des Spiels durch die DFL aus Sicherheitsgründen an einen anderen Spielort oder des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Im Übrigen gilt der Rahmenterminkalender der DFL.
  4. Unvollständige und fehlerhafte Sendungen sowie fehlerhaft bedruckte Tickets muss der Kunde unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Erhalt der Sendung bzw. Tickets, beim Club schriftlich reklamieren und gegebenenfalls die falschen oder fehlerhaften Tickets zurücksenden. In diesem Falle erhält der Kunde kostenlos neue Tickets ausgestellt. Im Falle einer späteren Reklamation können die neuen Tickets auf Gefahr des Kunden an der Tageskasse hinterlegt oder dort bis zum Veranstaltungsbeginn umgetauscht werden. Nach Veranstaltungsbeginn ist ein Umtausch falscher oder fehlerhafter Tickets nicht mehr möglich.
  5. Ein Umtausch- oder eine Rückgabe von Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

  1. Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Clubs. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, Maestro-Karte („ec-Karte"), oder Barzahlung) ausgeführt.
  2. Sollte keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Club berechtigt, die Bestellung ohne Mitteilung hierüber zu stornieren bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  3. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

§ 5 Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder der vom Club beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Club.

§ 6 Weitergabe der Tickets

  1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse der Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
  2. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Eine gewerbliche und/oder kommerzielle Veräußerung der Tickets ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch den Club ist untersagt. Dem Ticketinhaber ist hiernach insbesondere untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs, die nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verweigert werden darf,
    • Tickets bei Internetauktionshäusern (z.B. bei eBay) zum Verkauf anzubieten;
    • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als dem Ausgabepreis der offiziellen Vorverkaufsstellen bzw. des offiziellen Online-Ticket-Shops, zu veräußern;
    • Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
    • Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben;
    • Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
  3. Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer erlaubten Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
  4. Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise schuldhaft gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig, es sei denn, dass nur eine geringfügige Pflichtverletzung vorliegt. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket - auch elektronisch - zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
  5. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Außerdem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/ oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Auch berechtigt ein solcher Verstoß von Einzel- und Dauerkarteninhabern den Club zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

§ 7 Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, LiveÜbertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.


§ 8 Stadionordnung

  1. Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Falls der Kunde Inhaber eines ermäßigten Tickets ist, ist dieser verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt jederzeit bei der Stadt Mannheim und/oder dem Club. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das (Einzel-)Ticket seine Gültigkeit.
  2. Der Ticketinhaber unterwirft sich beim Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung des Clubs bzw. der Stadionverordnung der Stadt Mannheim in ihren jeweils gültigen Fassungen, die u.a. über das Internet auf unseren Internetseiten unter http://www.tsg-hoffenheim.de eingesehen werden können. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Clubs, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion jederzeit Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Club, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich ggf. in seinem Besitz befinden, zu dulden.
  3. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden; der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen oder zu beschlagnahmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
  4. Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.
  5. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs.
  6. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan- Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.
  7. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Club die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen schuldhaft verstoßen, aus dem Stadion ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und ggf. weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Auch berechtigt ein solcher Verstoß den Club zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
  8. Darüber hinaus kann der Club gemäß der Vereinbarung zwischen allen Lizenz- und Regionalligateilnehmern (Vereine und Kapitalgesellschaften), dem DFB und dem Ligaverband für Fußballveranstaltungen von Vereinen und Kapitalgesellschaften der Fußball-Lizenz- und Regionalligen, des DFB und des Ligaverbandes in sämtlichen Stadien und Hallen Deutschlands ein Betretungsverbot erteilen. Die Erteilung dieses bundesweiten Stadion- und Hallenverbots erfolgt ausdrücklich auch im Namen der genannten Vereine, Kapitalgesellschaften und Verbände. Eine entsprechende gegenseitige Bevollmächtigung liegt vor. Der Ticketinhaber verzichtet auf die Vorlage der Originalvollmachten und auf den Einwand des § 174 BGB.

§ 9 Haftungsausschluss

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die vom Club, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Clubs ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, höchstens jedoch auf das Zehnfache des Ticketpreises, bei Dauerkarten das Zehnfache des Jahresbeitrags, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Dauerkarten

  1. Der Vertrag gilt für die Saison 2008/2009. Er beginnt daher am 01.07.2008 und läuft bis zum 30.06.2009. Das Vertragsverhältnis erlischt automatisch nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Die Dauerkarte berechtigt den Kunden bei allen Bundesliga-Heimspielen des Clubs - je nach Spielort - in der Saison 2008/2009 zum Besuch des Carl-Benz-Stadions in Mannheim und zum Besuch der Fußballarena in Sinsheim.

§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist - soweit sich dies zulässigerweise vereinbaren lässt - alleiniger Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Clubs. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Clubs vereinbart.

§ 12 Schlussklausel

  1. Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
  3. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 13 Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter strengster Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Club in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Club ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

Anbieterkennzeichnung:

Anbieter und Ansprechpartner ist die
TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH
Silbergasse 45
74889 Sinsheim-Hoffenheim
Tel: (0 72 61) 40 22 0
Fax: (07261) 40 22 18
E-Mail: ticketing@tsg-hoffenheim.de
Web: www.tsg-hoffenheim.de

Freitag, 12.03.2010